Wir haben den Bericht zum Mobile Protection Test veröffentlicht. Er kann hier gefunden werden: http://www.av-comparatives.org/mobile-security/
Mobile Schutzprüfung Februar 2015
Microsoft-prevalence-based analysis of the File Detection Tests
Diese auf der Microsoft-Prävalenzanalyse basierenden Berichte sind eine Ergänzung zu den bereits veröffentlichten Hauptberichten von AV-Comparatives vom September 2013 und März 2014 Datei-Erkennungstests. Es wurden keine zusätzlichen Tests durchgeführt. Vielmehr wurden die vorhandenen Testergebnisse aus einer anderen Perspektive neu analysiert, um zu prüfen, welche Auswirkungen die fehlenden Proben laut Telemetriedaten von Microsoft auf die Kunden haben könnten.
ISO-Zertifizierung
AV-Comparatives ist jetzt eine ISO-zertifizierte Prüfstelle. Wir haben von den Auditoren des TÜV Austria die Zulassung und ISO-Zertifizierung für unsere "Unabhängigen Tests von Antivirensoftware" erhalten.
Data transmission in Internet security products
Wir haben eine Studie über die Datenübertragung in Internet-Sicherheitsprodukten veröffentlicht. Viele Internetnutzer sind besorgt darüber, wer Zugang zu ihren persönlichen Daten hat und was damit gemacht wird. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden über das Ausmaß des Abhörens durch die US-amerikanische NSA sind die Nutzer zunehmend für Fragen des Datenschutzes sensibilisiert. Computersicherheitssoftware hat berechtigte Gründe, ihren Herstellern einige Informationen über das System, auf dem sie läuft, zu übermitteln; insbesondere Details über auf dem Rechner gefundene Malware müssen an den Hersteller übermittelt werden, um den Benutzer wirksam zu schützen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Programm einen Freibrief haben sollte, alle auf einem Computer gefundenen persönlichen Informationen an den Hersteller zu übermitteln (außer mit dem ausdrücklichen Wissen und Einverständnis des Systembesitzers). Dieser Bericht gibt einige Einblicke in die Datenübermittlung durch gängige Sicherheitsprogramme.
Natürlich müssen die Hersteller von Antivirenprogrammen die Gesetze der Länder einhalten, in denen sie ansässig sind. Im Falle einer gerichtlichen Anordnung, die den Hersteller verpflichtet, Informationen über einen Kunden zu liefern, hat das Unternehmen keine andere Wahl, als dies zu tun. Dies sollte jedoch der einzige Grund für die Weitergabe von Nutzerdaten an einen Dritten sein. Einige Unternehmen geben nicht an, dass sie Kundeninformationen nur unter solchen Umständen weitergeben.
Dieser Bericht wurde ursprünglich von PCgo und PC Magazin Deutschland angefordert und in Auftrag gegeben.
http://www.av-comparatives.org/wp-content/uploads/2014/04/avc_datasending_2014_en.pdf
Browser Anti-Phishing Test
Wir haben den integrierten Anti-Phishing-Schutz mehrerer beliebter Webbrowser (Opera, Microsoft Internet Explorer, Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox) verglichen. Sie können den Bericht finden hier.






